Keine grundsätzliche Bedeutung bei sich in der Entscheidung eines konkreten Einzelfalls erschöpfender Bedeutung der Rechtssache - Darlegungserfordernisse bei der Rüge eines qualifizierten Rechtsanwendungsfehlers im Fall eines Abrechnungsbescheids
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.09.2024
- AktenzeichenV B 15/23
In diesem Fall hat das Finanzgericht entschieden, dass eine Revision, also eine Überprüfung einer Entscheidung, nicht zugelassen wird, weil die Bedeutung der Rechtssache nur in diesem speziellen Einzelfall liegt. Der Kläger hat nicht ausreichend dargelegt, warum die Frage, die er aufwirft, grundsätzliche Bedeutung hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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