(Begriff "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG)
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum07.10.2024
- AktenzeichenVII R 14/21
In diesem Urteil wird entschieden, was ein "Unternehmen in Schwierigkeiten" nach dem Stromsteuergesetz ist. Wenn ein Unternehmen diese Kriterien erfüllt, kann es bestimmte Steuervergünstigungen nicht in Anspruch nehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.