Vorläufigkeitsvermerk wegen noch unklarer Beurteilung der Einkunftserzielungsabsicht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum16.01.2025
- AktenzeichenX B 23/24
In diesem Urteil hat das Finanzgericht entschieden, dass ein Vorläufigkeitsvermerk des Finanzamts für ein Jahr vor der Eröffnung eines Unternehmens rechtmäßig ist. Dies geschieht, weil zunächst nicht sicher festgestellt werden kann, ob das Unternehmen Gewinne erzielen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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