(Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.10.2024
- AktenzeichenI R 36/22
Es geht um die Vergütung von Vorstandsmitgliedern in Aktiengesellschaften (AG), die auch Aktionäre sind. Das Gericht hat entschieden, dass solche Zahlungen nur dann als versteckte Gewinnausschüttung gelten, wenn es klare Hinweise darauf gibt, dass ihre Höhe nicht fair ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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