Grundsätzliche Bedeutung: Gesonderte und einheitliche Feststellung bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum28.02.2025
- AktenzeichenIX B 85/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass für eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die nicht darauf abzielt, Gewinne zu erzielen, keine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist. Die Klage der Kläger, die das anders sahen, wurde zurückgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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