Entnahme von Strom aus einer Leitung des Versorgungsnetzes
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum10.12.2024
- AktenzeichenVII R 26/21
Das Urteil behandelt die Entnahme von Strom aus einem Versorgungsnetz durch einen Stromversorger. Der Versorger darf keinen von der Stromsteuer befreiten Strom beziehen, wenn dieser aus einem Netz stammt, das Teil des allgemeinen Versorgungsnetzes ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.