Keine gewerbesteuerrechtliche Hebeberechtigung eines Bundeslandes für Betriebsstätte im deutschen Küstenmeer
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum03.12.2024
- AktenzeichenIV R 5/22
In diesem Urteil geht es darum, dass Windparks, die im deutschen Küstenmeer liegen, der Gewerbesteuer unterliegen. Ein Bundesland darf nicht die Gewähr für die Gewerbesteuer von Betriebsstätten in gemeindefreien Gebieten übernehmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.