(§ 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.12.2024
- AktenzeichenI R 45/22
In diesem Urteil geht es um die richtige Berechnung von Einkommen für Unternehmensbetriebsstätten, besonders bei internationalen Geschäften. Es wird geklärt, dass das Finanzamt bei der Gewinnermittlung nicht einfach eine andere Methode ohne weitere Untersuchung verwenden darf.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils