(Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG; Tilgung eines Darlehens des Ehegatten)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum02.04.2025
- AktenzeichenX R 6/22
Das Urteil handelt davon, dass eine Frau in diesem Fall kein gefördertes Altersvorsorgekapital verwenden kann, um ein Darlehen ihres Ehemanns zu tilgen. Laut Gesetz darf gefördertes Geld nur für eigene Darlehen oder zum Kauf einer eigenen Wohnung verwendet werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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