Gebietskörperschaft als Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum06.06.2025
- AktenzeichenI B 8/23
In diesem Urteil wurde geklärt, dass eine Gebietskörperschaft, die ihr Glasfaser-Breitbandnetz an eine Kommanditgesellschaft (KG) vermietet, nicht immer eine Betriebsaufspaltung verursacht. Das bedeutet, dass die wirtschaftliche Betätigung so geregelt ist, dass sie nicht steuerlich begünstigt wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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