Mandatsniederlegung nach Verzicht auf mündliche Verhandlung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum25.06.2025
- AktenzeichenXI B 13/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Anwalt, der im Namen eines Mandanten auf eine mündliche Verhandlung verzichtet, diesen Verzicht nicht mit der späteren Niederlegung des Mandats aufhebt. Das Finanzgericht kann in solchen Fällen schriftlich entscheiden, ohne einen weiteren Termin anzusetzen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils