(Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum07.05.2025
- AktenzeichenII R 26/23
Das Gericht hat entschieden, dass wenn jemand Anteile an einer Firma mit Immobilien besitzt und später diese Anteile verkauft oder zurückkauft, die Grunderwerbsteuer wieder anfällt, wenn man einen bestimmten Anteil überschreitet oder unterschreitet. Es geht um die besten Rechtslagen für den Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen mit Immobilien.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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