(Beschwer bei Berichtigungsantrag nach § 107 FGO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum10.11.2025
- AktenzeichenV B 47/24
In diesem Fall hat das Finanzgericht ein Urteil korrigiert, weil es einen Fehler bei der Berechnung der Umsatzsteuer gemacht hat. Der Beschwerdeführer hat nachgewiesen, dass eine wichtigere Besteuerungsgrundlage übersehen wurde, was eine Berichtigung erforderlich machte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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