Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum02.09.2025
- AktenzeichenX R 12/23
In diesem Urteil geht es um die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt). Steuerberater mussten das beSt ab dem 01.01.2023 nutzen, auch wenn sie die erforderlichen Zugangsdaten noch nicht erhielten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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