(Zulässigkeit eines Antrags nach § 86 Abs. 3 Satz 1 FGO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.11.2025
- AktenzeichenVIII S 16/25
In diesem Urteil des Bundesfinanzhofs ging es darum, ob ein Antrag auf die Herausgabe von bestimmten Akten und Informationen an das Gericht zulässig ist. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen, weil das Finanzgericht die Notwendigkeit für die Informationen nicht bestätigt hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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