(Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 21.08.2025 - IV R 16/22: "Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.08.2025
- AktenzeichenIV R 15/22
Das Urteil behandelt die steuerliche Behandlung von Wirtschaftsgütern, wenn eine Kapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft ausscheidet. Es wird klargestellt, dass bestimmte Übertragungen kein steuerlicher Gewinn sind und die Buchwerte in der Bilanz fortgeführt werden können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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