Rückwirkendes Ereignis - vorzeitige Berücksichtigung im Jahr der Rückwirkung - keine rückwirkende Beseitigung einer vGA durch Anrechnung auf den Kaufpreis nach Bestellung eines "Vorkaufsrechts"
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.10.2025
- AktenzeichenVIII R 19/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine steuerliche verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nicht nachträglich durch eine Anrechnung auf den Kaufpreis eines Grundstücks beseitigt werden kann. Auch wenn nachträglich etwas verkauft wird, zählt das nicht für das Jahr, in dem die vGA festgestellt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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