Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.05.2025
- AktenzeichenVIII B 50/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass nicht automatisch angenommen werden kann, dass eine Anwaltskanzlei mit dem Ziel betrieben wird, Gewinne zu erzielen, nur weil sie Mitarbeiter beschäftigt und hohe Einnahmen hat. Der Kläger wollte die Zulassung der Revision (eine rechtliche Überprüfung) erzielen, was jedoch abgelehnt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils