Compliance & Regulatory Monitor

Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung

In diesem Urteil wird entschieden, dass die Übertragung von Teilen eines Solarparks an verschiedene Käufer keine vollständige Geschäftsveräußerung darstellt, wenn der ursprüngliche Betreiber weiterhin den erzeugten Strom einspeist und dadurch Geld verdient. 2.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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