Keine Bauabzugsteuer bei der Verkabelung von Fertigungsstraßen in Werkhallen der Automobilindustrie
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum11.12.2025
- AktenzeichenIII R 44/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Verkabelungsarbeiten für Fertigungsstraßen in der Automobilindustrie nicht als Bauleistung gelten und daher nicht der Bauabzugsteuer unterliegen. Das Finanzgericht hatte alle Umstände betrachtet und zu dem Schluss gekommen, dass diese Arbeiten nicht als Bauwerk angesehen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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