(Zur Fristsetzung nach § 63 Abs. 4 Satz 1 der AbgabenordnungAO)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum04.12.2025
- AktenzeichenV R 25/23
In diesem Gerichtsurteil geht es um die Frist, die das Finanzamt einer Organisation setzt, um Mittel für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Wenn die Organisation nicht rechtzeitig nachweisen kann, dass die Mittel genutzt wurden, hat sie keinen Anspruch auf rechtlichen Schutz, wenn sie gegen die Fristsetzung klagt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils