Zur Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.04.2026
- AktenzeichenIX R 34/24
In diesem Urteil ging es darum, ob ein Gläubiger, der auf die Anmeldung seiner Forderung in einem Insolvenzverfahren verzichtet, den Schuldner daran hindert, diese Verbindlichkeit in seiner Bilanz auszuweisen. Das Gericht entschied, dass dies nicht der Fall ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils