Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum17.07.2026
- AktenzeichenIII S 15/26
In diesem Urteil geht es darum, welches Finanzgericht zuständig ist, wenn ein Sozialleistungsträger (wie die Familienkasse) einen Anspruch auf Kindergeld geltend macht. Wenn es unterschiedliche Auffassungen über die Zuständigkeit gibt, kann der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden, welches Finanzgericht zuständig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils