Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach Zuzug
- ArtUrteil
- BrancheFamilienrecht
- Datum22.04.2026
- AktenzeichenIII R 32/24
In diesem Urteil wurde entschieden, dass nicht erwerbstätige Bürger aus der EU oder dem EWR nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland keinen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. Die Klage einer norwegischen Bürgerin wurde abgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.