Keine eidesstattliche Versicherung von datenschutzrechtlichen Auskünften einer Finanzbehörde
- ArtUrteil
- BrancheVerbraucherrecht
- Datum30.06.2026
- AktenzeichenIX R 2/25
In diesem Urteil wird entschieden, dass eine Finanzbehörde keine eidesstattliche Versicherung zu den datenschutzrechtlichen Auskünften einer Person abgeben muss. Die Richter haben festgestellt, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dafür keine rechtliche Grundlage bietet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.