(Übertragung stiller Reserven aus Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG auf Wirtschaftsgüter einer KGaA)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.05.2026
- AktenzeichenIV R 21/23
In diesem Urteil geht es um die Übertragung von stillen Reserven zwischen Unternehmen, konkret von einer Mitunternehmerschaft auf Wirtschaftsgüter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Das Finanzgericht Köln hat festgestellt, dass solche Übertragungen zulässig sind, jedoch fehlten wichtige Informationen für eine endgültige Entscheidung.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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