Ermittlung der gemeinen Werte der übertragenden Körperschaft bei Verschmelzung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum23.04.2026
- AktenzeichenX R 34/21
In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Vermögenswerten (Wirtschaftsgütern) bei einer Verschmelzung von Unternehmen. Es wird erklärt, dass diese Vermögenswerte zum gemeinen Wert angesetzt werden müssen, auch wenn es sich um selbst geschaffene Werte wie einen Firmenwert handelt, und dass negative Werte nicht zulässig sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils