Compliance & Regulatory Monitor

Ermittlung der gemeinen Werte der übertragenden Körperschaft bei Verschmelzung

In diesem Urteil geht es um die Besteuerung von Vermögenswerten (Wirtschaftsgütern) bei einer Verschmelzung von Unternehmen. Es wird erklärt, dass diese Vermögenswerte zum gemeinen Wert angesetzt werden müssen, auch wenn es sich um selbst geschaffene Werte wie einen Firmenwert handelt, und dass negative Werte nicht zulässig sind.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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