Alleiniges Antragsrecht des Insolvenzverwalters auf Veranlagung in Steuererstattungsfällen von Arbeitnehmern
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum20.11.2025
- AktenzeichenVI R 5/23
In einem Gerichtsurteil wurde entschieden, dass nur der Insolvenzverwalter das Recht hat, einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zu stellen, wenn jemand in Insolvenz ist und mit einer Steuererstattung gerechnet wird. Dies betrifft insbesondere Steuererstattungsansprüche, die zur Insolvenzmasse gehören.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils