Begründungsanforderung an Anhörungsrüge - Keine Gegenvorstellung gegen NZB-Entscheidung - Die Entscheidung ist nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden.
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.12.2024
- AktenzeichenXI S 19/24
Die Klägerin hat zwei Rechtsmittel eingelegt, um gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs vorzugehen. Beide, die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung, wurden als unzulässig abgewiesen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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