Zur Ausübung des Vorsteuerabzugs
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum26.02.2026
- AktenzeichenV B 11/25
In diesem Urteil geht es um die Frage, ob Unternehmen die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die sie für eine Leistung bezahlt haben, abziehen können, wenn die Rechnung nicht alle notwendigen Angaben enthält. Es wird diskutiert, ob eine Korrektur der Rechnung nach dem Abrechnungszeitraum erfolgen kann und welchen Einfluss das auf den Vorsteuerabzug hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils