(Parallelentscheidung zum BFH-Urteil vom 13.11.2025 Az. V R 32/24 - Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung)
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum13.11.2025
- AktenzeichenV R 33/24
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Unternehmer mehrere Teile eines Solarparks an verschiedene Käufer verkauft hat, ohne dass dies als komplette Geschäftsveräußerung zählt. Der Unternehmer hat seine Tätigkeit fortgesetzt und den produzierten Strom weiterhin ins Netz eingespeist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Die in einem Insolvenzplan vorgesehene (treuhänderische) Abtretung von Forderungen der Masse an einen Sachwalter oder dessen Berufsausübungsgesellscha
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 50/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVZ 41/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 36/23
- BGH, Beschluss vom 2026-07-13 - EnVR 20/23