Sicherheitsleistung keine Voraussetzung für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens
- ArtUrteil
- BrancheEnergie & Umwelt
- Datum18.11.2025
- AktenzeichenVII R 30/24
In diesem Urteil geht es darum, dass die Eröffnung eines Verfahrens zur Aussetzung von Energiesteuern nicht davon abhängt, ob eine Sicherheitsleistung erbracht wurde. Das zuständige Zollamt muss die Höhe dieser Sicherheit festlegen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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