Fortwirken einer Prozessvollmacht
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum13.04.2026
- AktenzeichenV B 19/26
In diesem Urteil geht es darum, dass ein Kläger seine Beschwerde gegen ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg nicht rechtzeitig eingelegt hat. Außerdem wird erklärt, dass die Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten weiter gilt, bis sie offiziell widerrufen wird.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils