(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24.06.2026 I R 57/23 - Abkommensrechtliche Sperrwirkung für formellen Fremdvergleich)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum24.06.2026
- AktenzeichenI R 56/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) der Vergleich mit anderen Unternehmen, also der formelle Fremdvergleich, für bestimmte Gesellschafter durch das Abkommen mit Zypern gesperrt ist. Das bedeutet, besondere Regeln gelten für Gesellschafter, die eine dominierende Rolle im Unternehmen spielen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- Darlegungsanforderungen bei Verletzung rechtlichen Gehörs
- Überpfändung von Geldforderungen
- Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile über die Nichtigkeit von Steuerbescheiden
- Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils