Pflicht zur Anpassung des Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid bleibt trotz Nichtauswertung des Grundlagenbescheids in einem früheren Folgebescheid bestehen
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum02.09.2026
- AktenzeichenX B 3/26
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Folgebescheid auch dann geändert werden kann, wenn ein Grundlagenbescheid nicht berücksichtigt wurde. Dies gilt, auch wenn die Frist für den Grundlagenbescheid bereits abgelaufen ist, solange die Frist für den Folgebescheid noch gültig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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