(Zur Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG)
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum18.06.2026
- AktenzeichenIII R 38/23
In diesem Urteil wird entschieden, dass ein Unternehmen die Gewinngrenze für den Investitionsabzugsbetrag, ein steuerlicher Vorteil für Investitionen, überschritten hat. Die Klägerin hatte mehr als 200.000 Euro Gewinn, was bedeutet, dass sie diesen steuerlichen Vorteil nicht nutzen kann.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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