Bundesgarantien für ungebundene Finanzkredite (UFK)
- ArtFörderprogramm
- BrancheFinanzen
- UrheberBund
- FundstelleAllgemeine Bedingungen der UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland, Stand: September 2020.
Die Bundesregierung bietet Garantien für sogenannte ungebundene Finanzkredite (UFK) an. Diese Garantien unterstützen Vorhaben im Ausland, die wichtig für die Rohstoffversorgung Deutschlands sind.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.