GG Art 1
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGG
- ZitierweiseArt. 1 GG
- Stand22.03.2025
- FundstelleBGBl 1949, 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
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