GG Art 4
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGG
- ZitierweiseArt. 4 GG
- Stand22.03.2025
- FundstelleBGBl 1949, 1
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
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