GG Art 25
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGG
- ZitierweiseArt. 25 GG
- Stand22.03.2025
- FundstelleBGBl 1949, 1
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.