GG Art 139
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGG
- ZitierweiseArt. 139 GG
- Stand22.03.2025
- FundstelleBGBl 1949, 1
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.