GG Art 141
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGG
- ZitierweiseArt. 141 GG
- Stand22.03.2025
- FundstelleBGBl 1949, 1
Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1.
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