GG Art 125a
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchGG
- ZitierweiseArt. 125a GG
- Stand22.03.2025
- FundstelleBGBl 1949, 1
(1) Recht, das als Bundesrecht erlassen worden ist, aber wegen der Änderung des Artikels 74 Abs. 1, der Einfügung des Artikels 84 Abs.
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