BetrVG § 128 – Bestehende abweichende Tarifverträge
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchBetrVG
- Zitierweise§ 128 BetrVG
- Stand25.09.2001
- FundstelleBGBl I 1972, 13
Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach § 20 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes vom 11.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.