VwGO § 194
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchVwGO
- Zitierweise§ 194 VwGO
- Stand19.03.1991
- FundstelleBGBl I 1960, 17
(1) Die Zulässigkeit der Berufungen richtet sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht, wenn vor dem 1.
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