StGB § 1 – Keine Strafe ohne Gesetz
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStGB
- Zitierweise§ 1 StGB
- Stand13.11.1998
- FundstelleRGBl 1871, 127
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Der vollständige Gesetzestext sowie automatisch verlinkte Querverweise zu anderen Paragraphen sind für Kunden freigeschaltet.