StGB § 15 – Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStGB
- Zitierweise§ 15 StGB
- Stand13.11.1998
- FundstelleRGBl 1871, 127
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.
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