StGB § 25 – Täterschaft
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStGB
- Zitierweise§ 25 StGB
- Stand13.11.1998
- FundstelleRGBl 1871, 127
(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
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