StGB § 189 – Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStGB
- Zitierweise§ 189 StGB
- Stand13.11.1998
- FundstelleRGBl 1871, 127
Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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