StGB § 199 – Wechselseitig begangene Beleidigungen
- ArtGesetzestext
- GesetzbuchStGB
- Stand13.11.1998
- FundstelleRGBl 1871, 127
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.